Infos zur Nationalratswahl am 29. September 2024 - Meine Wahlkarte

Text, Brief


Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt. Die Funktionsperiode des Nationalrates beträgt 5 Jahre. Der Stichtag zur Nationalratswahl ist der 9. Juli 2024.

 Wer wird gewählt?
Bei der Nationalrats-Wahl werden 183 Abgeordnete für den Nationalrat gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
  • ÖsterreicherIn mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder AuslandsösterreicherIn
  • am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wie, wann und wo?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder persönlich vor einer Wahlbehörde abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.  Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag nicht in der Lage sein, persönlich in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie eine Wahlkarte beantragen.  Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen. 


Amtliche Wahlinfo: Jede/r Wahlberechtigte erhält eine „Amtliche Wahl-information“, auf welcher alle Infos zur Wahl angeführt sind. Bitte bringen Sie den personalisierten Abschnitt sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit in das Wahllokal, um Ihre Stimme abzugeben. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung und verhindern lange Wartezeiten.

Per Briefwahl wählen: Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dazu eine Wahlkarte. Wahlkarten können beantragt werden von

  • Personen, welche sich voraussichtlich am Wahltag nicht im Heimatort aufhalten, bzw.
  • Personen, welche infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht ins Wahllokal kommen können.

Wahlkarte beantragen

  • schriftlicher/elektronischer Antrag: bis 25.9.2024 per Fax, E-Mail oder online 
  • mündlicher Antrag (persönlich, nicht telefonisch): am Gemeindeamt bis Freitag, 27.9.2024, 12 Uhr


Was wird bei einer Antragstellung benötigt?

  • schriftlicher Antrag (E-Mail, Brief oder Fax): an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Passnummer.
  • mündlicher/persönlicher Antrag: am Gemeindeamt mittels Anforderungskarte in der „Amtlichen Wahl-information“ sowie amtlichem Lichtbildausweis.
  • elektronischer Antrag auf www.wahlkartenantrag.at mittels Handysignatur, Antragscode (auf der Wahlinfo ersichtlich), Reisepassnummer oder gescannter Lichtbildausweis.

Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind. Formulare dazu erhalten Sie beiliegend

Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! 

Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in ganz Österreich in einem dafür vorgesehen Wahllokal Ihre Stimme abgeben.

Briefwahl: Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl ausgeübt werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

Noch Fragen? Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team am Gemeindeamt unter T: 07415/7291 wenden.

19.09.2024

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